Mission & Vision

Global Team setzt sich seit 1999 für bedürftige Menschen in Asien ein und hilft ihnen ganzheitlich. Ursachen und Folgen von Armut, Krankheit und Hunger wird so begegnet, dass Menschen ein Leben in Fülle ermöglicht wird. 

Die zunehmende Klimakatastrophe, das Artensterben und die Umweltzerstörung betreffen die Länder im Global Süden ungleich schwerer, als uns in Europa. Deshalb können wir Menschen nur helfen, wenn wir gleichzeitig die Mitschöpfung mit in den Blick nehmen. Dies möchte unser Motto "Mensch & Schöpfung" ausdrücken.

Fokus & Prinzipien

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Global Team liegt in der Inklusion und Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihrer Familien, so wie in der Entwicklungszusammenarbeit mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Zielländern in Asien in den Ländern China, Kirgistan, Afghanistan und Sri Lanka.

Wir möchten uns mit aller Kraft für die Inklusion und Bildung von Kindern und Jugendlichen einsetzen und uns gleichzeitig für mehr Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Schöpfung mit unseren Partnern einsetzen und dafür neue, innovative Wege gehen. Dies ist nur durch den großen Rückhalt unserer Unterstützer und den Einsatz unserer Mitarbeiter und Partner möglich.

Ganzheitlichkeit, Nachhaltigkeit und Partizipation sind wichtige Leitprinzipien. Dabei arbeitet Global Team partnerschaftlich mit Akteuren vor Ort und ist dadurch nahe an den Menschen dran.

Partnerländer

In China wird die Bildung und berufliche Förderung von taubstummen Kindern und Jugendlichen seit 2002 durch ein Patenschaftsprogramm und Bäckerei ermöglicht. Über die Jahre wurden schon über 460 Patenkinder unterstützt.

Auch in Kirgistan fokussieren wir auf Kinder mit Handicap und ihren Familien durch Bildungsförderung, Familienbegleitung und durch die Herstellung therapeutischer Hilfsmittel über ein Sozialunternehmen.

In Afghanistan liegt das momentane Engagement in nachhaltiger, klimaresilienter Dorfentwicklungsarbeit und der Nothilfe.

Durch ein neues Projekt zum Müllmanagement in einem Stadtteil von Colombo in Sri Lanka, möchten wir zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und ihren Familien beitragen, die Verschmutzung von Land, Ozeane und Atmosphäre verringern und gleichzeitig durch Recycling Einkommensmöglichkeiten für arme Familien eröffnen.

Vereinszweck

Global Team e. V. ist ein gemeinnütziger und mildtätiger Verein, der 1999 gegründet wurde und beim Amtsgericht Freiburg i. Br. (VR 703710) eingetragen ist.

In unserer Satzung wird der Vereinszweck wie folgt beschrieben:

§ 2 Zweck und Ziele des Vereins 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein hat den Zweck, bedürftigen Menschen weltweit zu helfen, mit dem Ziel Ursachen und Folgen von Armut, Krankheit und Hunger zu bekämpfen.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Projekten vor Ort, insbesondere durch Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe, die die Lebensbedingungen für die Landbevölkerung und sozial schwache städtische Gruppen ganzheitlich verbessern; 
b) Nothilfeprogramme, Not leidende Menschen (z. B. Opfer von Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen) mit Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie anderen Hilfsgütern zu versorgen, sowie die Unterstützung von im Sinne von § 53 AO bedürftigen Personen. 
c) Förderung der Gesundheitsfürsorge und Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen; 
d) Jugend- und Altenhilfe und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 
e) die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen im In- und Ausland, die Völkerverständigung und internationale Gesinnung zu fördern.
Der Verein stellt zur Erreichung seiner Ziele geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und unterhält dem Zweck des Vereins dienliche Einrichtungen und fördert Aktivitäten, die den Zielen des Vereins entsprechen.

(3)  Zweck ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsgemäßen Zwecke durch ausländische Körperschaften weltweit. Insoweit handelt der Verein auch als Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.